Wir fordern die Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sichert die Gleichheit vor dem Gesetz. Wir fordern die Ergänzung des Art. 3 Abs. 3 GG um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen und sexuellen Identität. Dies würde eine deutliche Verbesserung für die juristische Anerkennung in Fällen von Herabsetzung und Diskriminierung queerer Menschen schaffen und gleichzeitig den Weg zu einer neuen gesellschaftlichen Debatte zu LSBTIQ*-Themen öffnen.
Wir fordern die umgehende Abschaffung des TSG und die Streichung diskriminierender Formulierungen im Referentenentwurf des Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Das Transsexuellengesetz (TSG) drängt trans, inter und nichtbinäre Menschen dazu, dem Gericht ihr Gefühl der Geschlechtszugehörigkeit über drei Jahre hinweg dokumentarisch offenzulegen sowie zwei kostspielige Gutachten vorzuweisen, um Namen oder Personenstand ändern zu lassen.
Wir fordern die schnelle Abschaffung des TSG, weil es trans, inter und nichtbinären Menschen durch seine behördlichen Einschränkungen das Recht auf Selbstbestimmung nimmt!
Wir fordern eine schnelle Bearbeitung bestehender diskriminierender Aspekte des Referentenentwurfs des SBGG, wie die dreimonatige Karenzzeit, den erschwerten Zugang für Jugendliche, die Ausnahmen im Offenbarungsverbot und transmisogyner Ausnahmen im Hausrecht.
Wir begrüßen eine schnelle Überarbeitung der Eckpunkte und eine schnelle Umsetzung des SBGG, um trans, inter und nichtbinären Menschen das ihnen zustehende Recht auf Selbstbestimmung über ihre Identität und ihren eigenen Lebensentwurf zurückzugeben.
Wir fordern die volle Anerkennung aller Familienformen
Familie beginnt dort, wo Menschen aus Liebe Verantwortung füreinander übernehmen. Dies gilt unabhängig von Geschlecht, Alter, Kindern oder der Anzahl der Personen, die eine Familie bilden. Daher fordern wir, dass das Abstammungsrecht an die Lebenswirklichkeit der Menschen und an die neuen Möglichkeiten zur Zeugung und Entstehung von Kindern angepasst wird. Die Entscheidung für ein Kind sollte allen Menschen unabhängig ihrer bevorzugten Familienform oder ihres Einkommens offenstehen.
- Wir fordern eine stärkere Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an Kinderwunschmaßnahmen.
- Wir fordern die Ergänzung einer vollwertigen rechtlichen Elternschaft unabhängig des Geschlechts neben Mutter und Vater.
- Wir fordern die Öffnung der gesellschaftlichen Debatte auf Möglichkeiten der Eizellspende und Embryoadoption
- Wir fordern die automatische rechtliche Anerkennung der Ehepartnerin als rechtliches Elternteil im Sinne des Kindeswohls für alle Geschlechter.
Wir fordern Sichtbarkeit von intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen
Durch die Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ wurden intergeschlechtliche Menschen erstmalig rechtlich in offiziellen Ausweisdokumenten anerkannt. Doch auch weiterhin mangelt es an Sichtbarkeit und der Kenntnis um ihre besonderen Bedarfe in der Gesundheitsversorgung.
Leider ist es nichtbinären Menschen nicht oder nur schwer möglich, einen geschlechtsneutralen Eintrag rechtlich anerkennen zu lassen. Sich außerhalb der Bezeichnung „Mann“ oder „Frau“ zu bewegen, heißt oft unsichtbar zu sein. Die Wissenschaft weist darauf hin, dass sich biologische Geschlechtsmerkmale nicht immer eindeutig in die Kategorien „männlich“ und „weiblich“ zuordnen lassen. Hierdurch wird es sinnvoll, Geschlecht nicht mehr binär zu denken, sondern den Menschen und seine Körpermerkmale individuell zu betrachten
Wir fordern die rechtliche Anerkennung aller Geschlechtsidentitäten jenseits der Kategorien männlich und weiblich. Geschlechtliche Selbstbestimmung muss anerkannt werden.
- Wir fordern einen gleichberechtigten Zugang zur schnellen Namens- und Personenstandsänderung von nichtbinären Menschen und die schnelle Umsetzung des SBGG, um alle Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität anzuerkennen.
- Wir fordern ein eindeutiges Verbot von medizinisch nicht notwendigen Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern